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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge über Mediation sowie Coaching- und Sparringleistungen, insbesondere die Clarity Session, zwischen

Jan Weber
Frankenstr. 6
67294 Mauchenheim
Telefon: 0176 63354477
E-Mail: termin@dritte-perspektive.de
Website: www.dritte-perspektive.de

(nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag über ein Buchungssystem oder durch individuelle Absprache zustande kommt.

(2) Die AGB umfassen Unternehmensmediation für Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen sowie Paar- und Familienmediation. Mediationsparteien sind die am Konflikt beteiligten Personen. Sie sind nicht allein aufgrund ihrer Teilnahme zugleich vergütungspflichtige Kunden; die Beauftragung und Kostenübernahme richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erbringt Coaching- und Sparringleistungen zur Strukturierung und Vorbereitung von Entscheidungen. Die Clarity Session ist eine Einzelsitzung mit einer Dauer von 90 Minuten. Folgesitzungen im kontinuierlichen Sparring dauern 75 Minuten. Der jeweils vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website und der Vertragsbestätigung.

(2) Im Anschluss an die Clarity Session erhält der Kunde eine schriftliche Zusammenfassung als einseitigen Entscheidungsrahmen mit drei konkreten nächsten Schritten in Form eines PDF-Dokuments. Diese Zusammenfassung ist Bestandteil der vereinbarten Clarity Session; sie wird nicht automatisch auch für andere Leistungen geschuldet.

(3) Mediation dient der eigenverantwortlichen Klärung von Konflikten und der Erarbeitung gemeinsamer Lösungen. Sie kann insbesondere Konflikte in Unternehmen und Teams, zwischen Geschäftspartnern, in Paarbeziehungen oder innerhalb einer Familie betreffen. Umfang, Dauer, Teilnehmerkreis und gegebenenfalls mehrere Termine werden vor Beginn vereinbart. Die Clarity Session und die Mediation sind eigenständige Leistungen.

(4) Termine finden nach Vereinbarung online über einen Videokonferenzdienst oder in Präsenz in den Räumen des Anbieters in 67294 Mauchenheim statt. Termine an einem anderen Ort sind nach gesonderter Absprache möglich. Zusätzliche Leistungen und etwaige Reisekosten werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen und vereinbart wurden.

(5) Der Anbieter schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg, eine bestimmte Entscheidung, eine Einigung zwischen den Mediationsparteien oder die spätere Umsetzung einer Vereinbarung wird nicht geschuldet.

(6) Die Sitzungen werden nicht aufgezeichnet. Auch Kunden und weitere Teilnehmer dürfen keine Ton- oder Bildaufzeichnungen anfertigen.

§ 3 Besondere Grundsätze der Mediation

(1) Die Mediation erfolgt auf Grundlage des Mediationsgesetzes. Die Parteien wählen den Mediator und nehmen freiwillig teil. Vor Beginn erläutert der Anbieter das Verfahren und klärt mit den Parteien, ob eine Mediation für das Anliegen geeignet ist.

(2) Der Anbieter handelt unabhängig, neutral und allparteilich. Er unterstützt eine faire Verständigung, entscheidet den Konflikt jedoch nicht und vertritt keine Partei gegen eine andere. Auch die Kostenübernahme durch einen Arbeitgeber oder einen sonstigen Dritten begründet keine Befugnis zur Einflussnahme auf das Verfahren oder dessen Ergebnis.

(3) Getrennte Gespräche mit einzelnen Parteien setzen das Einverständnis aller Parteien voraus. Inhalte eines Einzelgesprächs werden den anderen Parteien nur mit Zustimmung der betreffenden Person mitgeteilt; gesetzliche Offenlegungsbefugnisse und -pflichten bleiben unberührt.

(4) Weitere Personen werden nur mit Zustimmung aller Parteien einbezogen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt nach vorheriger Absprache, altersgerecht und unter Beachtung ihres Willens sowie der erforderlichen Zustimmung der Sorgeberechtigten. Aus ihrer Teilnahme entsteht keine eigene Zahlungspflicht.

(5) Umstände, die die Unabhängigkeit oder Neutralität beeinträchtigen können, legt der Anbieter offen. Die Tätigkeitsbeschränkungen des § 3 Mediationsgesetz werden beachtet. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Mediation, wenn er zuvor in derselben Sache für eine Partei tätig war; auch während oder nach der Mediation übernimmt er in derselben Sache keine einseitige Tätigkeit für eine Partei.

(6) Jede Partei kann die Mediation jederzeit beenden. Auch der Anbieter kann sie beenden, insbesondere wenn eine eigenverantwortliche Verständigung nicht möglich erscheint. Die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen richtet sich nach § 6 und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Kündigungsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

(7) Eine Einigung kann mit Zustimmung der Parteien dokumentiert werden. Die Parteien werden auf die Möglichkeit einer unabhängigen fachlichen Prüfung hingewiesen. Eine rechtliche Prüfung, notarielle Beurkundung oder vollstreckbare Gestaltung der Vereinbarung ist nicht Bestandteil der Mediationsleistung.

§ 4 Abgrenzung zu anderen Leistungen

(1) Coaching, Sparring und Mediation sind keine Heilbehandlung oder Psychotherapie und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine behandlungsbedürftigen Symptome behandelt.

(2) Bei akuten psychischen Krisen oder einer behandlungsbedürftigen Erkrankung ist geeignete fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Anbieter kann eine Leistung ablehnen oder beenden, wenn das Anliegen eine therapeutische oder ärztliche Behandlung erfordert. Abgerechnet werden nur Leistungen, für die unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ein Vergütungsanspruch besteht.

(3) Die Leistungen ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Entsprechende Fragen und die rechtliche Wirksamkeit einer im Rahmen der Mediation erarbeiteten Vereinbarung sind bei Bedarf mit hierzu befugten Berufsträgern zu klären.

(4) Eine bestehende ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung wird durch die Zusammenarbeit nicht berührt und soll nicht wegen der Zusammenarbeit abgebrochen werden.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Soweit das Buchungssystem eine verbindliche Buchung ermöglicht, gibt der Kunde sein Angebot ab, indem er die Leistung und den Termin auswählt, seine Daten eingibt und die kostenpflichtige Buchung über die entsprechend eindeutig beschriftete Schaltfläche abschließt. Eine Vorauszahlung oder Anzahlung ist für die Buchung der Clarity Session nicht erforderlich.

(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Anbieters zustande. Eine lediglich automatisierte Eingangsbestätigung ist nur dann eine Annahme, wenn dies in der Bestätigung ausdrücklich erklärt wird. Bei einer unverbindlichen Terminanfrage entsteht noch kein kostenpflichtiger Vertrag.

(4) Außerhalb einer verbindlichen Onlinebuchung kommt der Vertrag durch Angebot und Annahme, beispielsweise per E-Mail, zustande. Bei Mediation werden außerdem die beteiligten Parteien, der vereinbarte Umfang und die Kostenübernahme vor Beginn geklärt. Die Zustimmung einer Partei ersetzt nicht die freiwillige Zustimmung anderer Mediationsparteien.

(5) Der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsangaben, die vereinbarte Vergütung oder Berechnungsgrundlage sowie diese AGB mit der Vertragsbestätigung in Textform. Bei Verbraucherverträgen werden die erforderlichen Verbraucherinformationen einschließlich der gegebenenfalls geltenden Widerrufsbelehrung bereitgestellt. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 6 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Die gültigen Preise für die Clarity Session, weitere Coaching- und Sparringleistungen sowie Mediation sind ausschließlich der jeweiligen Leistungs- und Preisdarstellung auf der Website www.dritte-perspektive.de zu entnehmen. Diese AGB enthalten keine festen Preisbeträge. Maßgeblich ist der Preis, der bei der verbindlichen Buchung beziehungsweise individuellen Beauftragung zugrunde gelegt und vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde.

(2) Bei zeitabhängiger Vergütung werden Abrechnungseinheit und Berechnungsgrundlage vor Vertragsschluss vereinbart. Zusätzliche Leistungen, Vor- oder Nachbereitung sowie Reiseaufwand werden nur berechnet, soweit sie ausdrücklich zum vereinbarten vergütungspflichtigen Leistungsumfang gehören. Änderungen der Websitepreise ändern die Vergütung eines bereits geschlossenen Vertrags nicht.

(3) Die Clarity Session wird ohne Vorauszahlung und ohne Anzahlung abgewickelt. Die Vergütung wird nach Erbringung der vereinbarten Leistung einschließlich des PDF-Dokuments in Rechnung gestellt. Folgesitzungen und Mediationsleistungen werden ebenfalls nach Erbringung abgerechnet; bei mehreren Mediationssitzungen kann jeweils nach dem durchgeführten Termin abgerechnet werden.

(4) Rechnungen werden in elektronischer Form bereitgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung oder über eine dort angebotene Zahlungsweise.

(5) Für Mediation wird vor Beginn festgelegt, wer Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist und wie die Vergütung gegebenenfalls zwischen mehreren Auftraggebern aufgeteilt wird. Die Teilnahme allein begründet keine Pflicht, die Kosten anderer Parteien zu übernehmen.

(6) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern werden die verbindlichen Gesamtpreise einschließlich aller unvermeidbaren Preisbestandteile vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(7) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

(8) Auf Wunsch kann auf der Rechnung eine sachlich neutrale Leistungsbezeichnung verwendet werden. Die gesetzlich erforderlichen Rechnungsangaben und eine zutreffende Beschreibung der Leistung bleiben erhalten.

§ 7 Durchführung und technische Voraussetzungen

(1) Die Zugangsdaten für Onlinetermine beziehungsweise die Adresse für Präsenztermine werden mit der Terminbestätigung übermittelt.

(2) Für Onlinetermine sorgen die Teilnehmer für eine geeignete technische Ausstattung, eine möglichst stabile Internetverbindung und eine vertrauliche Umgebung. Nicht vereinbarte Dritte dürfen dem Gespräch nicht zuhören oder daran teilnehmen.

(3) Bei technischen Störungen versuchen die Beteiligten zunächst, die Durchführung über eine geeignete Alternative oder einen Ersatztermin zu ermöglichen. Soweit eine Störung vom Kunden zu vertreten ist und eine Durchführung nicht möglich bleibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls § 8. Die Leistung gilt nicht allein wegen einer technischen Störung automatisch als vollständig erbracht.

(4) Liegt die Störung im Verantwortungsbereich des Anbieters, wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, wird der nicht erbrachte Leistungsteil nicht berechnet; bereits gezahlte Beträge hierfür werden erstattet.

(5) Bei verspätetem Erscheinen wird die verstrichene Zeit grundsätzlich nicht nachgeholt; der Termin endet zur ursprünglich vereinbarten Zeit. Ist eine sinnvolle Durchführung nicht mehr möglich oder erscheint der Kunde mehr als 20 Minuten verspätet, kann der Termin als nicht wahrgenommen behandelt werden. Etwaige Vergütungsfolgen richten sich nach § 8; eine automatische Berechnung des vollen Sitzungspreises folgt daraus nicht.

§ 8 Absage, Verlegung und Beendigung

(1) Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Dies ist über einen bereitgestellten Buchungslink oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, möglich.

(2) Bei einer vom Kunden zu vertretenden Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar nur verlangt werden, wenn dessen Höhe auf der Website vor Vertragsschluss ausgewiesen und mit dem Kunden vereinbart wurde. Es wird nach dem ausgefallenen Termin in Rechnung gestellt. Für die nicht erbrachte Terminleistung wird in diesem Fall keine zusätzliche Vergütung über das vereinbarte Ausfallhonorar hinaus berechnet. Ohne vereinbarte Pauschale entsteht aus dieser Regelung kein pauschaler Zahlungsanspruch.

(3) Ein Ausfallhonorar darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Nutzung des Termins nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt oder vermindert sich das Ausfallhonorar entsprechend.

(4) Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte haben Vorrang. Ein Ausfallhonorar nach Absatz 2 wird nicht für die berechtigte Ausübung eines solchen Rechts verlangt. Die gesetzlich zulässige Abrechnung bereits erbrachter Leistungen bleibt unberührt.

(5) Die freiwillige Teilnahme an einer Mediation wird durch die Terminregelungen nicht eingeschränkt. Beendet eine Partei das Verfahren, werden weitere Termine nur mit dem erforderlichen Einverständnis neu vereinbart. Für bereits erbrachte Leistungen gelten die vertraglichen und gesetzlichen Vergütungsregelungen.

(6) Der Anbieter kann Termine aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit, absagen. Er bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Kommt dieser nicht zustande, wird die ausgefallene Leistung nicht berechnet. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach § 13.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars. Dies betrifft sowohl Clarity Sessions und weitere Coaching- oder Sparringleistungen als auch Mediation.

(2) Soll eine entgeltliche Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden das ausdrückliche Verlangen und die erforderliche Zustimmung des Verbrauchers gesondert eingeholt. Der Verbraucher muss vor Beginn bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erfolgen die erforderlichen Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger.

(3) Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die gesonderten Erklärungen nach Absatz 2 nicht. Bei einer Clarity Session gehört zur vollständigen Vertragserfüllung auch die vereinbarte Bereitstellung des PDF-Dokuments. Bei einem Auftrag über mehrere Sitzungen bedeutet der Abschluss einer einzelnen Sitzung noch nicht automatisch die vollständige Vertragserfüllung.

(4) Bei einem Widerruf nach Beginn der Leistung kommt ein anteiliger Wertersatz nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, insbesondere bei ausdrücklichem Verlangen nach einem vorzeitigen Leistungsbeginn und ordnungsgemäßer Belehrung.

(5) Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.

§ 10 Mitwirkung und Eigenverantwortung

(1) Die Zusammenarbeit setzt die aktive Mitwirkung der Teilnehmer voraus. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welche Informationen sie einbringen und welche Schlüsse sie daraus ziehen.

(2) Kunden und Mediationsparteien treffen ihre Entscheidungen selbst. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen nach § 13 bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Teilnehmer nehmen in einem Zustand teil, der eine verantwortliche Mitwirkung ermöglicht, insbesondere ohne den Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Ein respektvoller Umgang und die Möglichkeit, sich frei zu äußern, sind Voraussetzungen der Zusammenarbeit.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Anbieter behandelt die Inhalte der Zusammenarbeit und die ihm bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Informationen vertraulich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzliche Offenlegungsbefugnisse und -pflichten bleiben unberührt.

(2) Bei Mediation gilt insbesondere die Verschwiegenheitspflicht nach § 4 Mediationsgesetz. Vor Beginn werden die Parteien über deren Umfang informiert. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt, insbesondere bei erforderlicher Offenlegung zur Umsetzung oder Vollstreckung einer Vereinbarung, bei vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung einschließlich des Schutzes von Kindern oder zur Abwendung schwerwiegender Beeinträchtigungen einer Person sowie bei offenkundigen oder nicht geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen.

(3) Die Kunden und Mediationsparteien behandeln vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer ebenfalls vertraulich. Eine Weitergabe solcher Informationen setzt deren Einverständnis voraus, soweit nicht eine gesetzliche Berechtigung oder Pflicht zur Offenlegung besteht. Die notwendige Wahrnehmung eigener Rechte und vertrauliche fachliche Beratung bleiben möglich.

(4) Ein Arbeitgeber, ein Familienangehöriger oder ein anderer Dritter erhält nicht allein wegen einer Kostenübernahme Einblick in Gesprächsinhalte, Unterlagen oder Ergebnisse. Eine vereinbarte Berichterstattung erfolgt nur im zuvor abgestimmten Umfang und mit dem erforderlichen Einverständnis der betroffenen Parteien.

(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Datenschutzvorgaben.

§ 12 Unterlagen und Nutzungsrechte

(1) Soweit vom Anbieter erstellte Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind, erhält der Kunde ein einfaches Recht, sie für seine eigenen privaten beziehungsweise betrieblichen Zwecke zu nutzen.

(2) Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung solcher Unterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Die erforderliche Weitergabe für eine vertrauliche rechtliche, steuerliche oder andere fachliche Beratung sowie zur Umsetzung einer Vereinbarung ist zulässig, soweit die Rechte und Vertraulichkeitsinteressen anderer Beteiligter gewahrt werden.

(3) Die berechtigte Nutzung einer gemeinsam erarbeiteten Mediationsvereinbarung wird durch diese Regelungen nicht eingeschränkt. Eigene Informationen und Unterlagen der Kunden oder Mediationsparteien verbleiben bei diesen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Absatz 1 eingreift.

(3) Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 11. Oktober 2026